2. Gästekarte
2.1. Allgemeines
Sie haben die Möglichkeit, eine Gästekarte in Anspruch zu nehmen. Die Gästekarte gewährt Ihnen Vergünstigungen und/oder Leistungen bei verschiedenen Unter-nehmen in
der Region (z.B. vergünstigte Eintritte). Die Gästekarte ist für den Zeit-raum Ihres Aufenthaltes bei uns gültig.
2.2. Ausstellen der Gästekarte
Die Gästekarte wird vom Unterkunftgeber nur auf Ihren Wunsch ausgestellt und ausgegeben. Sie wird je nach dem vom TVB und/oder dem Beherbergungsbetrieb eingesetztem
Gästekarten-System entweder in Form
• einer elektronisch generierten Gästekarte,
• einer händisch erstellten Gästekarte oder
• des Durchschlages des Meldezettels
ausgestellt.
2.3. Verarbeitete personenbezogene Daten
Sowohl für die elektronisch generierte als auch die händisch erstellte Gästekarte werden folgende personenbezogene Daten, die aus den Meldedaten (siehe oben Punkt
ermittelt 1 werden) verarbeitet:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Herkunftsland/Postleitzahl und Aufenthaltszeit (Ankunft/Abreise).
Wird die Gästekarte in Form des „Meldezettels“ ausgestellt, enthält dieser den Inhalt laut § 5 iVm 9 Meldegesetz (siehe dazu oben Punkt „Meldedaten“ 1.1). In diesem
Fall erfolgt keine elektronische Verarbeitung zu Zwecken der Gästekarte.
Bei Verwendung der Gästekarte werden zusätzlich folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Daten über den Nutzungszyklus der jeweiligen Karte, Leistungs-nutzung,
Buchungen, Transaktionslogging, Referenz zu den Meldedaten und Be-herbergungsbetrieb.
Die Daten sind erforderlich, um einerseits eine Identitätsfeststellung und anderer-seits die Gültigkeitsdauer der Gästekarte beim jeweiligen Leistungsträge zu
ermit-teln und um die Abrechnung der Vergünstigungen zwischen Leistungserbringern, dem TVB und allenfalls den Beherbergungsbetrieben zu ermöglichen.
2.4. Rechtsgrundlage der Verarbeitungen
Die Verarbeitung der Daten für Zwecke der Gästekarte erfolgt aufgrund Ihrer Einwil-ligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Eine Einwilligung kann von Ihnen jederzeit mündlich gegenüber dem Unterkunft-geber oder schriftlich an die Email-Adresse [•] widerrufen werden.
2.5. Betrieb des Gästekarten-Systems
Das Gästekartensystem wird vom örtlichen Tourismusverband („TVB“) betrieben. Weiters sind örtliche Beherbergungsbetriebe und örtliche Unternehmen
(„Leis-tungserbringer“) beteiligt.
Die Daten, welche für die Gästekarte verarbeitet werden, werden nach 40 (vierzig) Monaten gelöscht, es sei denn, eine weitere Verarbeitung findet für andere
recht-mäßige Zwecke statt (z.B. Meldewesen).
2.6. Empfänger der Daten
Die für Zwecke der Gästekarte verarbeiteten Daten erhält der örtliche TVB für Zwe-cke der Abrechnung gegenüber den Leistungserbringern und/oder
Beherber-gungsbetrieben.
Die einzelnen Leistungserbringer, die aufgrund der Gästekarte vergünstigte Leis-tungen gewähren, erhalten die Daten ebenfalls, soweit Sie diesen Unternehmern
gegenüber die Gästekarten-Leistungen in Anspruch nehmen.
Sie müssen zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen die jeweilige Gästekarte, auf welcher die Daten abgebildet sind, dem Leistungserbringer vorweisen und so-mit
selbst offenlegen. Der Unternehmer prüft sodann, in der Regel durch Ablesen des Barcodes auf der Gästekarte und durch Übermittlung der Barcode-Daten an unseren IT-Auftragsverarbeiter, ob diese
(noch) gültig ist. Dabei werden auch per-sonenbezogenen Daten an den Unternehmer übermittelt, insbesondere auch Ihre Identitätsdaten (zur Überprüfung der Identität und des
Geburtsdatums).
Sollte die Gästekarte in Form des „Meldezettels“ ausgestellt sein, prüft er die Gültigkeit anhand des Durchschlages des „Meldezettels“.